KI bewusst einsetzen.
Vertrauen bewahren.
Künstliche Intelligenz kann Informationen verständlicher machen und kreative Darstellungen ermöglichen. Entscheidend ist für uns, dass Sie erkennen können, wann KI beteiligt ist, was eine Abbildung wirklich zeigt und wo persönliche Verantwortung beginnt.
Auf dieser Seite erläutern wir ausführlich, wie Jakobi Immobilien KI-gestützte Technologien bei Texten, Bildern, Videos und digitalen Diensten einsetzen kann – und wie wir dabei zwischen realen Inhalten und künstlichen Darstellungen unterscheiden.
Unser Umgang mit künstlicher Intelligenz
KI ist für uns ein Werkzeug zur Unterstützung – kein Ersatz für fachliche Prüfung, persönliche Kommunikation oder die Verantwortung gegenüber unseren Kunden.
Was KI ist, soll erkennbar bleiben
Wo künstlich erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte einen falschen Eindruck erwecken könnten, sehen wir eine gut verständliche Kennzeichnung vor – möglichst unmittelbar am jeweiligen Inhalt.
Fakten haben Vorrang
KI kann Fehler machen oder plausible, aber unzutreffende Details erzeugen. Deshalb sind insbesondere Immobilienmerkmale, Preise, Flächen, Verfügbarkeiten und Leistungszusagen gesondert zu prüfen.
Redaktionelle Prüfung
Wir streben an, veröffentlichte Texte und visuelle Darstellungen vor ihrer Freigabe redaktionell zu beurteilen. Bei Unklarheiten zählen überprüfbare Originalinformationen und die Auskunft unserer Mitarbeitenden.
Passend zum Einsatzzweck
Wir unterscheiden zwischen einfacher technischer Unterstützung – etwa Textkorrektur oder Bildoptimierung – und vollständig synthetisch erzeugten Darstellungen mit eigenständigem Aussagegehalt.
Texte, Informationen und redaktionelle Inhalte
Bei der Erstellung und Bearbeitung von Website-Texten, Ratgebern, Veranstaltungshinweisen, Beschreibungen oder Überschriften kann KI als unterstützendes Werkzeug eingesetzt werden.
Dazu zählen zum Beispiel die Entwicklung von Textentwürfen, das Kürzen längerer Inhalte, sprachliche Korrekturen, Übersetzungen, die Strukturierung von Informationen oder Formulierungsvorschläge für leicht verständliche Erklärungen.
KI-generierte Vorschläge sind zunächst Entwürfe. Fachliche Informationen, Zahlen, Aussagen zu Leistungen und rechtlich relevante Inhalte müssen anhand geeigneter Quellen überprüft werden. Eine automatische Textausgabe ist keine persönliche Zusicherung durch Jakobi Immobilien.
Redaktionelle Verantwortung: Inhalte, die unter dem Namen Jakobi Immobilien veröffentlicht werden, sollen fachlich nachvollziehbar, angemessen und von verantwortlichen Personen redaktionell kontrolliert sein. Bei bestimmten Veröffentlichungen im öffentlichen Interesse können zusätzliche Kennzeichnungspflichten bestehen.
KI-Fotos, Illustrationen und Bildbearbeitung
Auf unserer Website können Bilder vollständig künstlich erzeugt oder bestehende Aufnahmen mit KI-Werkzeugen verändert worden sein. Beides ist nicht dasselbe – und wird entsprechend eingeordnet.
KI-generierte Bilder
Solche Motive entstehen ganz oder überwiegend durch ein generatives System. Sie können beispielhafte Wohnsituationen, abstrakte Architektur, Kampagnenmotive oder andere illustrative Szenen zeigen, ohne einen tatsächlich fotografierten Ort abzubilden.
KI-unterstützte Fotobearbeitung
Hier dient eine reale Aufnahme als Ausgangspunkt, etwa bei der Freistellung einer Person, Hintergrundänderung, Retusche oder einer Anpassung der Bildkomposition. Wie weit die Veränderung reicht, hängt vom jeweiligen Einsatz ab.
Unwesentliche Anpassungen
Schärfen, Entrauschen, Größenanpassungen oder vergleichbare Standardbearbeitungen können den Bildeindruck verbessern, ohne die wesentlichen Inhalte zu verändern. Nicht jede dieser Maßnahmen benötigt dieselbe Kennzeichnung.
Inhaltliche Manipulationen
Werden Personen, Räume, Gegenstände, Ausstattungsmerkmale oder Situationen wesentlich hinzugefügt, verändert oder entfernt, ist dies besonders sorgfältig kenntlich zu machen, sobald eine Irreführung möglich wäre.
Wichtig: Auch eine auf KI-Basis bearbeitete Darstellung kann eine echte Person zeigen oder ihr Aussehen als Vorlage verwenden. Eine pauschale Aussage, KI-Bilder zeigten niemals reale Menschen, wäre deshalb falsch.
Originalfotos, virtuelle Möblierung und Objektvisualisierung
Im Immobilienbereich hat die Unterscheidung zwischen tatsächlichem Zustand und illustrativer Veränderung besondere Bedeutung. Darauf legen wir ausdrücklich Wert.
Reale Objektaufnahmen
Fotos aus tatsächlichen Besichtigungen sollen den Zustand der Immobilie möglichst zutreffend wiedergeben. Bearbeitung darf nicht über wesentliche Merkmale wie Schäden, Raumgrößen, bauliche Gegebenheiten oder Ausstattung hinwegtäuschen.
Virtuelles Home-Staging
Bei einer digitalen Einrichtung können Möbel, Leuchten oder Dekoration beispielhaft ergänzt werden. Dadurch entsteht eine unverbindliche Gestaltungsvisualisierung – kein Nachweis, dass die gezeigten Gegenstände Bestandteil des Angebots sind.
Renovierungs- und Umbauideen
KI-Visualisierungen können zeigen, wie Räume nach einer möglichen Modernisierung wirken könnten. Ob geplante Änderungen technisch, öffentlich-rechtlich oder wirtschaftlich umsetzbar sind, muss unabhängig geprüft werden.
Grundrisse, Flächen, Preise und Energieangaben
Verbindliche Objektinformationen ergeben sich nicht aus einem KI-Bild. Maßgeblich sind überprüfte Unterlagen, die konkreten Angebotsinformationen sowie gegebenenfalls fachliche oder behördliche Nachweise.
Unser Grundsatz: Synthetische Objektbilder, wesentliche Manipulationen und virtuelle Einrichtungen sollen als solche ausgewiesen werden. In Zweifelsfällen empfehlen wir, ergänzend die unveränderte Ausgangsaufnahme beziehungsweise eine nachvollziehbare Originaldarstellung bereitzustellen.
KI-Videos, Animationen, Sprecherstimmen und Audio
Auch Bewegtbilder und Tonaufnahmen können KI-gestützt entstehen. Dazu gehören animierte Immobilienvisualisierungen, generierte Videosequenzen, künstliche Sprecherstimmen und digital erzeugte Soundeffekte.
Generierte oder veränderte Szenen
Beispielsweise könnten Gebäudedarstellungen animiert, Einrichtungsvarianten gezeigt oder virtuelle Kamerafahrten erzeugt werden. Solche Darstellungen sind keine zwangsläufig echten Aufnahmen des dargestellten Ortes oder Ereignisses.
KI-Sprecher und synthetische Sprache
Ein Videokommentar kann mit einer künstlichen Stimme vertont werden. Wird eine reale Person scheinbar sprechend dargestellt oder deren Stimme künstlich nachgebildet, ist eine klare, dem Kontext entsprechende Aufklärung besonders wichtig.
Echte Aufnahme plus KI
Ein tatsächlich gedrehter Rundgang kann um digitale Effekte, Untertitel, Schnitte oder Illustrationen erweitert werden. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung den Aussagegehalt wesentlich verändert.
Inszenierte Inhalte
Deutlich illustrative Kampagnen und künstlerische Darstellungen unterscheiden sich von dokumentarischen Aufnahmen. Auch bei kreativen Formaten muss die Existenz relevanter KI-Manipulationen im rechtlich erforderlichen Umfang kenntlich sein.
Beispiel für einen sichtbaren Hinweis: „Dieses Video enthält KI-generierte beziehungsweise KI-bearbeitete Szenen und dient der Illustration. Gezeigte Ansichten können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen.“
Teamfotos, Avatare und Darstellungen realer Personen
Persönliche Ansprechpartner sind ein zentraler Teil von Jakobi Immobilien. Deshalb ist es besonders wichtig, echte Porträts von künstlich erzeugten oder wesentlich bearbeiteten Personendarstellungen zu unterscheiden.
Ein fotografisches Original kann beispielsweise für einen Website-Assistenten digital freigestellt oder optisch überarbeitet werden. Eine solche Figur kann einer tatsächlich existierenden Person ähneln und dennoch eine bearbeitete, inszenierte Darstellung sein.
Bei KI-gestützten Änderungen von Aussehen, Stimme oder Bewegungen realer Personen berücksichtigen wir Persönlichkeitsrechte, erforderliche Einwilligungen und die Gefahr einer falschen Zuschreibung. Eine digital dargestellte Person hält damit nicht automatisch die gezeigte Aussage selbst oder in genau dieser Form.
Hinweis zu „Jakobi Direkt“: Die Figur von Christian Jakobi kann auf einer digitalen Bearbeitung eines echten Fotos beruhen. Die Darstellung dient der Orientierung und dem persönlichen Kontaktangebot. Sie ist kein Live-Video und kein Beleg dafür, dass Christian Jakobi gerade persönlich antwortet.
Website-Assistent, FAQ und mögliche KI-Chatfunktionen
Auf unserer Website kann ein digitaler Assistent bei häufigen Fragen, Kontaktwegen und der Orientierung zu unseren Dienstleistungen helfen. Entscheidend ist, welche Technik tatsächlich dahintersteht.
Vordefinierte FAQ-Antworten
Der derzeit eingesetzte Assistent „Jakobi Direkt“ stellt hinterlegte Fragen, Antworten und Kontaktmöglichkeiten bereit. Diese Funktionen sind regelbasiert und führen keinen freien KI-Dialog mit Besuchern.
Generativer KI-Chat
Sollte zukünftig ein KI-System freie Besucherfragen beantworten, wird diese Funktion direkt im Chat als KI-gestützter Assistent kenntlich gemacht. Antworten können Fehler enthalten und ersetzen keine individuelle fachliche Beratung.
Ein digitaler Assistent ist weder ein menschlicher Mitarbeiter noch ein rechtsverbindlicher Ansprechpartner. Insbesondere zu Kaufpreisen, Finanzierung, Rechtsfragen, Steuern, Baugenehmigungen oder konkreten Verkaufszusagen sind dessen Angaben nicht verbindlich. Für persönliche Entscheidungen steht Ihnen das Jakobi-Team direkt zur Verfügung.
Datenverarbeitung und Vertraulichkeit
Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach dem jeweiligen eingesetzten Dienst. Dieser Transparenzhinweis ersetzt nicht unsere Datenschutzerklärung.
Wenn Sie über ein Kontaktformular, per E-Mail oder über WhatsApp mit uns in Verbindung treten, können dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Welche Daten zu welchen Zwecken verwendet werden, welche Empfänger beteiligt sind und welche Rechte Ihnen zustehen, erläutert unsere Datenschutzerklärung.
Sollten künftig externe KI-Dienste in einen Chat oder eine andere Website-Funktion eingebunden werden, sind insbesondere Anbieter, übermittelte Datenkategorien, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, mögliche Drittlandübermittlungen, Speicherdauer und erforderliche Schutzmaßnahmen vor der Aktivierung zu prüfen und in den Datenschutzhinweisen nachvollziehbar zu ergänzen.
Bitte geben Sie in digitalen Assistenten keine besonders sensiblen Angaben wie Ausweisdaten, Bankzugänge, vollständige vertrauliche Verträge oder Gesundheitsinformationen ein, solange nicht eindeutig erläutert ist, wie diese Angaben geschützt und verarbeitet werden.
Keine automatische Schlussfolgerung: Allein die sichtbare Darstellung einer animierten Figur oder eines FAQ-Menüs bedeutet nicht, dass Ihre Nachrichten an einen externen KI-Anbieter übertragen werden. Ob eine solche Übertragung stattfindet, hängt von der konkret aktivierten Funktion ab.
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Kontrolle
Auch KI-gestützte Inhalte müssen Rechte Dritter respektieren und dürfen keine falschen Tatsachen über reale Personen, Immobilien oder Veranstaltungen verbreiten.
Rechte an Bildern, Musik und Marken
Die Verwendung von Vorlagen, Fotos, Tonmaterial, Logos und geschützten Werken kann Nutzungsrechte oder Einwilligungen erfordern. Ein KI-Werkzeug ersetzt diese Prüfung nicht.
Persönlichkeitsrechte
Wenn reale Menschen erkennbar abgebildet, künstlich verändert, nachgebildet oder mit einer synthetischen Stimme dargestellt werden, sind deren Rechte und der jeweilige Nutzungskontext zu berücksichtigen.
Bewertungen und Referenzen
Künstlich erfundene Kundenerfahrungen oder Testimonials dürfen nicht als echte Rückmeldungen ausgegeben werden. Auch bei Erfolgsgeschichten, Objektbeispielen und Personenstimmen muss erkennbar sein, ob es sich um eine authentische oder illustrative Darstellung handelt.
Fehler und Korrekturen
KI kann Inhalte erzeugen, die überzeugend aussehen, aber inhaltlich falsch sind. Wenn Ihnen eine Unstimmigkeit oder eine möglicherweise irreführende Darstellung auffällt, bitten wir Sie, uns darauf hinzuweisen. Wir prüfen entsprechende Hinweise und nehmen erforderliche Korrekturen vor.
So erkennen Sie KI-gestützte Inhalte
Kennzeichnungen sollen gut sichtbar, verständlich und möglichst direkt am jeweiligen Foto, Video oder interaktiven Angebot erfolgen. Dieser allgemeine Transparenzhinweis ist eine ergänzende Erklärung.
Für vollständig oder weitgehend synthetisch erzeugte Bildmotive ohne Anspruch, eine echte Aufnahme zu sein.
Für Originalaufnahmen, die mit KI wesentlich verändert, ergänzt oder umgestaltet wurden.
Für digitale Einrichtungsideen; Möbel und Dekoration können vom tatsächlichen Angebot abweichen.
Für künstlich erzeugte oder wesentlich manipulierte Bewegtbilder beziehungsweise Szenen.
Für synthetische Sprecherstimmen oder sonstige künstlich erzeugte Audioinhalte, soweit relevant.
Für einen interaktiven Chat, der tatsächlich durch generative KI freie Antworten erstellt.
Die jeweils erforderliche Kennzeichnung hängt von Inhalt, Bearbeitungsumfang, möglicher Täuschungsgefahr und den geltenden gesetzlichen Vorgaben ab. Eine allgemeine Erklärung auf dieser Seite ersetzt keine erforderliche Kennzeichnung unmittelbar am Inhalt.
Häufige Fragen zur KI-Nutzung
Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier noch einmal kompakt und verständlich.
Sind alle Bilder auf der Jakobi-Website künstlich erstellt?
Nein. Die Website kann echte Fotos, KI-unterstützt bearbeitete Aufnahmen und vollständig erzeugte Illustrationen enthalten. Welche Darstellung vorliegt, lässt sich nicht grundsätzlich am Aussehen erkennen; deshalb sind passende Hinweise wichtig.
Kann ein KI-generiertes Immobilienfoto den tatsächlichen Zustand ersetzen?
Nein. Eine virtuelle Visualisierung dient der Vorstellung möglicher Gestaltung und ist kein verbindlicher Nachweis des Objektzustands. Für Entscheidungen müssen die tatsächlichen Gegebenheiten und verlässliche Objektunterlagen geprüft werden.
Ist die Figur von Christian Jakobi ein echtes Live-Video?
Nein. Eine freigestellte oder animierte digitale Figur ist ein Gestaltungselement und keine Live-Übertragung. Sie bedeutet auch nicht, dass Christian Jakobi gerade persönlich anwesend ist oder selbst schreibt.
Antwortet der derzeitige Website-Assistent schon mit generativer KI?
Der aktuell vorgesehene Funktionsumfang von „Jakobi Direkt“ basiert auf vordefinierten Fragen und Antworten. Falls zukünftig ein freier KI-Chat aktiviert wird, wird dies direkt an der Chatfunktion kenntlich gemacht.
Wer ist für falsche Angaben oder die Verwendung von KI-Medien zuständig?
Die Verantwortung für Inhalte unserer Website liegt beim Websitebetreiber und den jeweils verantwortlichen Stellen. Wenn Sie eine fehlerhafte Aussage entdecken, können Sie uns direkt kontaktieren, damit wir sie prüfen.
Europäische KI-Verordnung und weitere Pflichten
Die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und synthetische Inhalte ergeben sich insbesondere aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), der seit dem 2. August 2026 Anwendung findet.
Die Vorgaben unterscheiden unter anderem zwischen Anbietern eines KI-Systems und Unternehmen, die ein solches System in eigener Verantwortung einsetzen. Der Umfang der Kennzeichnung richtet sich nach dem konkreten Einsatzfall. Beispielsweise bestehen besondere Offenlegungspflichten für bestimmte täuschend echte KI-Bild-, Ton- und Videoinhalte sowie für KI-Interaktionen; daneben gibt es gesonderte Regeln zu bestimmten veröffentlichten KI-Texten.
Zusätzlich können unter anderem Datenschutz-, Urheber-, Persönlichkeits- und wettbewerbsrechtliche Anforderungen gelten. Nicht jede einfache KI-Unterstützung bei der Standardbearbeitung ist rechtlich einer vollständig synthetischen Darstellung gleichzustellen.
Die Informationen auf dieser Seite beschreiben unseren Umgang mit KI und dienen der Transparenz. Sie sind keine individuelle Rechtsberatung und ersetzen weder gesetzlich erforderliche Einzelfallhinweise noch die Datenschutzerklärung.
Offizielle Informationen: Artikel 50 – EU AI Act Service Desk ↗ · Erläuterungen der EU-Kommission ↗
Transparenz beginnt mit einem offenen Gespräch.
Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Darstellung KI-generiert wurde oder wie ein digitaler Dienst auf unserer Website funktioniert? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
